Satzung der Grünen Liste Hürup

Grüne Liste Hürup | 30. Dezember 2022

Beschlossen auf der Gründungsversammlung

§ 1 Name und Sitz

Die Wählerinnenvereinigung führt den Namen - Grüne Liste Hürup — und die Kurzbezeichnung - GL Hürup -. Sie hat ihren Sitz in Hürup.

§ 2 Ziele und Aufgaben

Die WählerInnenvereinigung verfolgt folgende Ziele:

  1. Die Erhaltung und Förderung der natürlichen Lebensgrundlagen,
  2. Die Demokratisierung aller Lebensbereiche,
  3. Die Umsetzung einer Politik der sozialen Gerechtigkeit,
  4. Die Förderung und Schaffung sinnvoller Arbeitsplätze und lebenswerter Wohnbedingungen für alle Menschen
  5. Die Erhaltung und Förderung des Friedens und die Eindämmung von Ausländerhass, Nationalismus und Faschismus.

Zur Durchsetzung dieser Ziele beteiligt sich die WählerInnenvereinigung an den Kommunalwahlen in Hürup und arbeitet mit Bürgerinitiativen, Verbänden und Parteien zusammen, die in ihrer Zielsetzung ähnlich orientiert sind.

§ 3 Organe

Höchstes Organ der WählerInnenvereinigung ist die Mitgliederversammlung. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der SprecherInnenrat.

§ 4 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tritt jährlich mindestens einmal auf Einladung des SprecherInnenrates zusammen, darüber hinaus nach Bedarf aufgrund eines Beschlusses des SprecherInnenrates oder auf Antrag von 10 v. H. der Mitglieder.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat schriftlich zu erfolgen und ist spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin durch Aufgabe mit einfacher Post an alle Mitglieder zu versenden. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn rechtzeitig zu ihr eingeladen wurde.

Der Mitgliederversammlung ist die Beschlussfassung über alle wesentlichen Fragen vorbehalten. Insbesondere beschließt die Mitgliederversammlung das Wahlprogramm der WählerInnenvereinigung, verabschiedet einen Haushaltsplan, setzt die Höhe des Mitgliedsbetrages fest und wählt den SprecherInnenrat.

Die Mitgliederversammlung entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit, Satzungsänderungen bedürfen jedoch einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Bei Personalwahlen geht in einem etwaigen erforderlich werdenden zweiten Wahlgang die Person als gewählt, die eine relative Mehrheit auf sich vereinigen kann. Minderheiteninteressen sind bei Wahlen und Abstimmungen hinreichend zu berücksichtigen.

Wahlen und Abstimmungen finden grundsätzlich offen statt. Soweit ein Mitglied dies jedoch verlangt oder es gesetzlich vorgeschrieben ist, wird geheim abgestimmt.

§ 5 SprecherInnenrat

DerSprecherlnnenrat besteht aus drei gleichberechtigten SprecherInnen und ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Jede(r) SprecherIn ist berechtigt, die WählerInnenvereinigung gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Die SprecherInnen werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleiben bis zu einer Neuwahl im Amt. Eine Abwahl ist jederzeit möglich.

Der SprecherInnenrat kann sich eine Geschäftsordnung geben.

§ 6 Mitgliedschaft

Mitglied der Wählerlnnenvereinigung kann jede Person werden, die sich zu den Grundsätzen der WählerInnenvereinigung bekennt. Mitglied kann auch werden, wer seinen Wohnsitz nicht in Hürup hat.

Die Mitgliedschaft in einer Partei lässt die Mitgliedschaft in der Wählerinnenvereinigung unberührt, sofern diese nicht für die Gemeindevertretung der Gemeinde Hürup kandidiert.

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der SprecherInnenrat, der hierüber die jeweils nächstfolgende Mitgliederversammlung unterrichtet. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit ihrer Beschlussfassung am 27.01.1988 in Kraft.